Beruf - Ausbildung
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Unter Ausbildung verstehen wir hier die gesetzliche geregelte
Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Sollte
sich ein Betrieb dazu entschieden haben, Auszubildende ein zu stellen,
muss er bestimmte Regeln und Richtlinien einhalten. Zum einen sind
dort die gesetzlichen Bestimmungen, auf der anderen Seite stehen
die Erlasse der zuständigen Handwerkskammer. Sollte sich ein
Industriebetrieb zur Ausbildung entscheiden, ist für ihn die
Industrie- und Handelskammer zuständig. Die Rechtsgrundlagen
einer Ausbildung sind im Berufsbildungsgesetz, in der Handwerksordnung,
im Jugendarbeitsschutzgesetz und in der Ausbilder-Eignungsverordnung
festgelegt. Grundlage einer Ausbildung ist der Ausbildungsvertrag.
In diesem werden der Ausbildungsberuf, die Ausbildungsdauer, der
Ausbildungsort, die Ausbildungsvergütung und weitere Einzelheiten
festgelegt. Der Auszubildende ist verpflichtet seinen Vertrag an
die für ihn zuständige Kammer zu schicken, damit er in
das Verzeichnis für Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen
wird.
Während der Ausbildung haben beide Vertragspartner besondere Pflichten.
Der Ausbildungsbetrieb muss sich bemühen die Ausbildung so zu gestalten,
dass der Auszubildende sein Ausbildungsziel erreicht. Der Auszubildende hat im
Gegenzug alles zu tun um die notwendigen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse
zu erwerben. Die Auszubildenden müssen vor der Ausbildung ärztlich
untersucht worden sein, vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres muss die Untersuchung
wiederholt werden. Auch haben die Auszubildenden ein Recht auf Urlaub, der für
unter 18 jährige gestaffelt zwischen 25 und 30 Werktage beträgt. Für
die älteren Auszubildenden beträgt er 24 Tage.
Die Ausbildung wird im so genannten Dualen System durchgeführt, d.h. der
Betrieb und zusätzlich die Berufsschule bilden den Auszubildenden aus. Der
Betrieb ist dazu verpflichtet den Auszubildenden für die Tage an den Berufsschule
ist frei zu stellen, der Auszubildende ist verpflichtet die Berufsschule zu besuchen,
es besteht auch für die Berufsschule Schulpflicht. Um die berufliche Qualifizierung
optimal zu gewährleisten, sind Betriebe und Berufsschule dazu verpflichtet
zusammen zu arbeiten.
Wir haben hier nur die so genannte Lehre als Ausbildung zu einem Beruf angesprochen.
Natürlich kann man auch über ein Studium zu einem Beruf kommen. Die "Ausbildungszeit" ist
hier bedeutend länger, dafür kann man später aber auch mit einem
höheren Gehalt rechnen. Eine weitere Möglichkeit eine Ausbildung zu
bekommen ist das Studium an einer staatlichen berufsbildenden Schule. Hier erfolgt
die Ausbildung vollzeitlich und schließt ein Praktikum mit ein. Es gibt
auch Berufe die vollkommen ohne Ausbildung und Abschluss erlernbar sind, diese
werden als Helferjobs bezeichnet. Nach einer kurzen Einweisungszeit kann eigentlich
jeder so einen Beruf ausüben. Der Verdienst ist aber auch dementsprechend.
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