Beruf - Ausbildung

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Unter Ausbildung verstehen wir hier die gesetzliche geregelte Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Sollte sich ein Betrieb dazu entschieden haben, Auszubildende ein zu stellen, muss er bestimmte Regeln und Richtlinien einhalten. Zum einen sind dort die gesetzlichen Bestimmungen, auf der anderen Seite stehen die Erlasse der zuständigen Handwerkskammer. Sollte sich ein Industriebetrieb zur Ausbildung entscheiden, ist für ihn die Industrie- und Handelskammer zuständig. Die Rechtsgrundlagen einer Ausbildung sind im Berufsbildungsgesetz, in der Handwerksordnung, im Jugendarbeitsschutzgesetz und in der Ausbilder-Eignungsverordnung festgelegt. Grundlage einer Ausbildung ist der Ausbildungsvertrag. In diesem werden der Ausbildungsberuf, die Ausbildungsdauer, der Ausbildungsort, die Ausbildungsvergütung und weitere Einzelheiten festgelegt. Der Auszubildende ist verpflichtet seinen Vertrag an die für ihn zuständige Kammer zu schicken, damit er in das Verzeichnis für Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen wird.
Während der Ausbildung haben beide Vertragspartner besondere Pflichten. Der Ausbildungsbetrieb muss sich bemühen die Ausbildung so zu gestalten, dass der Auszubildende sein Ausbildungsziel erreicht. Der Auszubildende hat im Gegenzug alles zu tun um die notwendigen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben. Die Auszubildenden müssen vor der Ausbildung ärztlich untersucht worden sein, vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres muss die Untersuchung wiederholt werden. Auch haben die Auszubildenden ein Recht auf Urlaub, der für unter 18 jährige gestaffelt zwischen 25 und 30 Werktage beträgt. Für die älteren Auszubildenden beträgt er 24 Tage.
Die Ausbildung wird im so genannten Dualen System durchgeführt, d.h. der Betrieb und zusätzlich die Berufsschule bilden den Auszubildenden aus. Der Betrieb ist dazu verpflichtet den Auszubildenden für die Tage an den Berufsschule ist frei zu stellen, der Auszubildende ist verpflichtet die Berufsschule zu besuchen, es besteht auch für die Berufsschule Schulpflicht. Um die berufliche Qualifizierung optimal zu gewährleisten, sind Betriebe und Berufsschule dazu verpflichtet zusammen zu arbeiten.
Wir haben hier nur die so genannte Lehre als Ausbildung zu einem Beruf angesprochen. Natürlich kann man auch über ein Studium zu einem Beruf kommen. Die "Ausbildungszeit" ist hier bedeutend länger, dafür kann man später aber auch mit einem höheren Gehalt rechnen. Eine weitere Möglichkeit eine Ausbildung zu bekommen ist das Studium an einer staatlichen berufsbildenden Schule. Hier erfolgt die Ausbildung vollzeitlich und schließt ein Praktikum mit ein. Es gibt auch Berufe die vollkommen ohne Ausbildung und Abschluss erlernbar sind, diese werden als Helferjobs bezeichnet. Nach einer kurzen Einweisungszeit kann eigentlich jeder so einen Beruf ausüben. Der Verdienst ist aber auch dementsprechend.